Bei diesem Verfahren gibt es keine Altersbegrenzung. Natürlich muss der Patient über 12 Jahre sein. Wenn jedoch der Patient das Meiste der Zahnentwicklung noch nicht vollendet hat, ist Zahnbleaching nicht sehr empfohlen.
Wenn der Patient die Farbe seiner Zähne aufhellen möchte, weil es ihn z.B. psychisch belastet, können die Zähne gebleicht werden. D.h. also: Dies ist nur ein ästhetisches Verfahren und keins welches aus gesundheitlichen Gründen gemacht wird. Keines der Zahnärzte ist der Meinung, dass die Zähne auf jeden Fall aufgehellt werden müssen.
Obwohl die Zähne des Patienten eigentlich weiß sind, kommt es vor, dass der Patient meint, seine Zähne seien gelblich. Deshalb ist es jedem frei gestellt wer und weshalb der Patient seine Zähne aufhellen möchte.
Bei Patienten, deren Zahnschmelz beschädigt ist, die Zähne knirschen oder auf ihre Zähne ständig beißen und dadurch deren Zahn Dentin zu sehen ist, kann keine Aufhellung (Zahnbleichung) durchgeführt werden.
Nur bei Patienten, deren Zahnschmelz unbeschädigt ist, kann eine Zahnaufhellung gemacht werden.

